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Flüchtige organische Verbindungen
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VOC |
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Im Zusammenhang mit Gesundheitsstörungen werden immer wieder flüch-tige organische Verbindungen
(volatile organic compounds = VOC) identifiziert. VOC haben Eingang in eine außerordentlich große Zahl von Baustoffkomponenten,
Einrichtungsgegenständen, Farben, Geräten, Kleidungsstücken, Druckerzeugnissen, Kosmetika, Reinigungsmitteln und
vielen anderen Gegenständen des täglichen Lebens gefunden. Für verschie-dene Einzelstoffe bestehen gesetzliche Grenzwerte,
verbindliche Richtwer-te, empfehlende Richtwerte des Umweltbundesamts, der WHO oder ande-ren Institutionen. Grundlegende
Veröffentlichungen sind hierzu u.a. die Gefahrstoffverordnung, die Chemikalienverbotsverordnung, die TRGS 900, die TRGS 907
oder die vom Bundesumweltamt veröffentlichten Stellungnahmen der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK).
Auch in diesen Veröffentlichungen sind nicht alle kritischen Stoffe enthalten. Viele Grenzwerte wurden auf die zeitlich
begrenzte Exposition von Arbeitnehmern innerhalb eines Produktionsprozesses bezogen und eignen sich nicht für eine Übertragung
auf den Wohnbereich oder eine tägliche achtstündige Belastung in Büroräumen. Bereits geringe Konzentrationen eines flüchtigen
organischen Stoffes reichen aus, um beim Menschen Schleimhautreizungen auszulösen.
Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Innenraumluft eine Viel-zahl von organischen Verbindungen enthält und
gesundheitliche Beschwerden oft auch dann geäußert werden, wenn bestehende Richtwerte für einzelne Innenraumluftverunreinigungen
eingehalten werden, wurden von der IRK Bewertungsmaßstäbe für die Beurteilung der Innenraumluftqualität mit Hilfe der Summe der
flüchtigen organischen Verbindungen (TVOC) erarbeitet. Es muss aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese TVOC-Werte
nicht nach dem Basisschema abgeleitet sind. Zur Verdeutlichung der Unsicherheiten, die bei der Ableitung entstanden, wurden nicht
einzelne Zahlenwerte, sondern Konzentrationsbereiche angegeben. Danach ist in Räumen mit TVOC-Konzentrationen zwischen 10 und 25 mg/m³
Raumluft ein Aufenthalt allenfalls vorübergehend täglich zumutbar (derartige Konzentrationen können im Falle von Renovierungen auftreten).
In Räumen, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind, sollte auf Dauer ein TVOC-Wert von 1 - 3 mg/m3 nicht überschritten werden.
Ziel sollte es sein, in Innenräumen im langzeitigen Mittel eine TVOC-Konzentration von 0,2 - 0,3 mg/m³ zu erreichen bzw. nach Möglichkeit sogar zu unterschreiten.
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